15.07.2019

IGS Newsletter 04/2019

 
Vernehmlassungen – Ihre Mitarbeit ist gefragt

Leitungskataster Schweiz –Öffentliche Informationsveranstaltung zum Bericht « Leitungskataster Schweiz - LKCH, Vision, Strategie und Konzept »

swisstopo informiert wie folgt:

  • Im Mai 2017 wurde die Machbarkeitsstudie «Leitungskataster Schweiz» publiziert. Zur Behandlung der darin aufgeworfenen Themenkomplexe wurde anschliessend eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt. Deren Mitglieder vertreten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden, Werkeigentümer sowie Private (Architekten, Ingenieure, Softwarefachleute) und stammen aus den verschiedenen Sprachregionen.
  • Die paritätische Arbeitsgruppe hat einen allfälligen, schweizweiten Leitungskataster mit Ziel, Zweck und Qualitätsanforderungen im Bericht "Leitungskataster Schweiz - LKCH, Vision, Strategie und Konzept" konkretisiert. Dieser ist bis am 7. Oktober 2019 in der öffentlichen Konsultation und kann unter https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#VBS bezogen werden.
  • Um den Bericht vorzustellen sowie Unklarheiten und erste Fragen zu klären, findet am Montag, 19. August 2019 von 13.30 bis 16.00 Uhr im Hotel Arte in Olten eine halbtägige Informationsveranstaltung mit Simultanübersetzung Deutsch-Französisch statt. Die Informationsveranstaltung wird gemeinsam veranstaltet durch swisstopo/ CadastreSuisse sowie  KKGEO.
  • Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie ab Juli unter www.cadastre.ch.

IGS informiert wie folgt:

  • An der Informationsveranstaltung vom 19. August 2019 wird die IGS präsent sein.
  • IGS wird sich an der Konsultation beteiligen und eine Stellungnahme einreichen. Anregungen von IGS-Mitgliedern werden gerne entgegengenommen. Damit diese verarbeitet werden können, sind sie bis allerspätestens 15. September 2019 der Geschäftsstelle zukommen zu lassen.
  • Die Stellungnahme wird rechtzeitig aufgeschaltet, sodass alle Interessierten diese als Grundlage für eigene Stellungnahmen nutzen können.

Catasto delle condotte svizzero – manifestazione informativa pubblica sul rapporto «Catasto delle condotte svizzero – CCCH, visione, strategia e concezione».

Nel maggio 2017 è stato pubblicato lo studio di fattibilità «Catasto delle condotte svizzero». È stato quindi istituito un gruppo di lavoro a composizione paritetica per affrontare le tematiche sollevate nello studio. I suoi membri rappresentano la Confederazione, i Cantoni, le Città e i Comuni, ma anche i proprietari degli impianti e i privati (architetti, ingegneri, specialisti software), e provengono dalle diverse regioni linguistiche.

Nel rapporto «Catasto delle condotte svizzero - CCCH, visione, strategia e concezione», il gruppo di lavoro paritetico ha definito un possibile catasto delle condotte svizzero con obiettivo, scopo e requisiti di qualità. Il rapporto è sottoposto a consultazione pubblica fino al 7 ottobre 2019 ed è reperibile sul sito www.admin.ch/ch/i/gg/pc/pendent.html#DDPS.

Per presentare il rapporto e chiarire eventuali punti poco chiari e domande iniziali, lunedì 19 agosto 2019, dalle 13.30 alle 16.00, presso l'Hotel Arte di Olten si terrà una manifestazione informativa della durata di mezza giornata. L'evento sarà organizzato congiuntamente da swisstopo, CadastreSuisse e CCGEO.
 

Ulteriori informazioni sull'evento e le iscrizioni saranno disponibili a partire da luglio su www.cadastre.ch

 

Revision sia405 – Verstärkung für IGS-Vertretung gesucht

Die Revision der SIA Norm 405 (inkl. Merkblätter 2015, 2016 und 2045) steht an.

IGS hat beschlossen, sich als Nutzer der Norm in die Revisionsarbeiten aktiv einzubringen sowie einen finanziellen Beitrag an die Reform-Projektkosten zu leisten.

Aktuell präsidiert Peter Dütschler die Kommission sia405. IGS sucht einen Nachfolger für dieses Präsidium. Peter Dütschler würde als Sparringpartner und Stellvertreter weiterhin mitwirken.

Interessierte IGS-Mitglieder sind eingeladen, sich direkt bei Peter Dütschler oder der Geschäftsstelle zu melden. Geleistete Arbeiten werden gemäss IGS-Entschädigungsrichtlinien abgegolten.

Aktualisierung Landschaftskonzept Schweiz

Die Anhörung und öffentliche Mitwirkung nach Art. 19 Raumplanungsverordnung zur Aktualisierung des Landschaftskonzepts Schweiz ist am 20. Mai 2019, mit Frist vom 15. September 2019, eröffnet worden.

geosuisse und IGS werden eine Stellungnahme verfassen, der Lead liegt sachgemäss bei geosuisse.

Der Entwurf des aktualisierten Landschaftskonzepts, der erläuternde Bericht sowie der Massnahmenplan sind unter www.bafu.admin.ch/landschaftskonzept einsehbar.

 

Nachwuchsförderung und Weiterbildung

Geomatik mit Lärm

Im Newsletter 1/2019 wurde über das Projekt «Geomatik macht Lärm» informiert.

Der erste Anlass hat am 28. Juni 2019 stattgefunden und Christian Sailer (Projektleiter berichtet vom Kick Off in Zürich:

Mit "Geomatics makes Noise" hatten wir am 28. Juni das Kick Off mit 6 Geomatik-Lernenden aus Deutschschweizer Vermessungsbüros und lernten uns gleich grundlegend und schonungslos debattierend kennen. 

Wie wird heute konstruiert? 

Dieser ersten Frage wurde gemeinsam auf eine Baustelle inmitten Zürichs auf den Grund gegangen. Mit Wanderschuhen und Warnwesten ausgerüstet, erfuhren die Lernenden direkt und ungefiltert, wie vernetzt und organisiert heutiges analoges Arbeiten im Hochbau sein kann und wie schwierig es für die smarte Welt aus Roboter, BIM und Co. sein wird, die eingespielten Fachexperte(n) abzulösen. 

Vieles ist hierarchisch organisiert und unter Kontrolle weniger. Treiber ist die Zeit und der Kostendruck und Kompetition scheint wichtiger zu sein als Kollaboration.

Was bringt nun der Plan auf dem kleinen Tablet statt die grossen Papierpläne, welcher jederzeit nach Bedarf im Baustellenbüro besorgt werden kann? 

Was bringt die digitale Ordnung eines BIM, wenn Details und Probleme vor Ort sowieso ad-hoc und nach bestem Gewissen gelöst werden?

Die Diskussion ist eröffnet. Viele offene und spannende Fragen ergaben das Brainstorming und blieben nach dem ersten Treffen noch offen. Es bleibt spannend und Fortsetzung folgt nach den Sommerferien...

Weiterbildung Cyber-Sicherheit

Auf folgendes Bildungsangebot wird hingewiesen:

Feierabendseminar „Cyber-Sicherheit“ oder „In der Schweiz gibt es keinen Gratiskäse mehr“, 20. August 2019, 16.30 – 18.30h, Zürich (Informationen)

Zurzeit haben sich 18 Personen angemeldet, es hat damit noch Plätze frei (Anmeldung).

 

GEOSummit 2020 – Save the date

Der GEOSummit 2020 wird am 3. und 4. Juni 2020 in Bern stattfinden.

Es soll ein spannender Mix aus Kongress, Tischmesse und Networking/Matchmaking angeboten werden (siehe Information zum GEOSummit 2020).

Die IGS-Hauptversammlung 2020 wird ebenfalls im Rahmen des GEOSummit stattfinden. Je nach Programm und Engagement der IGS am GEOSummit wird das konkrete Datum festgelegt.

 

Protokoll Hauptversammlung 2019

Das Protokoll der Hauptversammlung 2019 wurde erstellt und ist im Mitgliederbereich der IGS Webseite verfügbar

 

Totalrevision zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen – Ein Erfolg der Allianz

Kulturwandel im Gesetz erreicht – und in den Köpfen?

Der Paradigmenwechsel im Vergabewesen auf Gesetzesstufe ist Realität. Die Geschlossenheit mit der die AföB die Anliegen der intellektuellen Dienstleistungen vertreten konnte, hat sich ausbezahlt – alle ihre zentralen Anliegen wurden durch den Gesetzgeber übernommen. Nun muss der Paradigmenwechsel auch in den Amtsstuben und in den Köpfen der Anbieter ankommen.

Knapp zweieinhalb Jahre nachdem der Bundesrat die Botschaft zur BöB-Revision an das Parlament überwiesen hatte, wurde der Erlass in der Schlussabstimmung des 21. Juni 2019 ohne Gegenstimmen angenommen. Zahlreiche Differenzen mussten zuvor in drei Runden und einer Einigungskonferenz zwischen dem National- und dem Ständerat bereinigt werden. Von den 24 vertretenen Einzelanliegen konnte die Allianz für ein fortschrittliches öffentliches Beschaffungswesen (AföB) 15 (63%) in den parlamentarischen Prozess einbringen, wovon neun vollständig und zwei teilweise erfolgreich übernommen wurden (73%).

Hauptanliegen der AföB waren alle vollständig erfolgreich…

Die drei Hauptanliegen waren die Einführung der Plausibilität des Angebots als Zuschlagskriterium (Art. 29 Abs. 1), die zwingende Prüfung von Tiefpreisangeboten (Art. 38 Abs. 1) sowie die Erteilung des Zuschlag an das vorteilhafteste, statt wie bisher an das wirtschaftlich günstigste, Angebot (Art. 41 Abs. 1). Weitere zentrale Anliegen waren die Beibehaltung des Leistungsortsprinzips bei den Arbeitsschutzbestimmungen (Art. 12 Abs. 1), die ausdrückliche Anwendung des Dialogs auf intellektuelle Dienstleistungen (Art. 24) sowie die Streichung des rechtstaatlich bedenklichen Einsichtsrechts (Art. 59).

Sämtliche dieser sechs Anliegen waren im parlamentarischen Prozess erfolgreich. Davon blieben drei bereits nach der ersten Runde im Nationalrat unbestritten. Während das Anliegen beim Dialog ohne Gegenvorschlag übernommen wurde, waren die Angebotsplausibilisierung und die zwingende Tiefpreisüberprüfung je Gegenstand eines Mehrheits- und eines Minderheitsantrags aus der Kommission; eine Win-Win-Situation, wie man sie wohl nur äusserst selten erleben durfte.

…auch über die Differenzbereinigung hinaus

Etwas harziger lief es mit den übrigen drei Anliegen. Das vorteilhafteste Angebot setzte sich zunächst mit der Kommissionsmehrheit im Nationalrat gegen die Minderheit Walti durch. Im Ständerat wurde aber ein Einzelantrag von Hans Wicki abgelehnt, welcher Zustimmung zum Beschluss des Nationalrats verlangte. Nachdem der Nationalrat in der zweiten Runde an seinem Beschluss festhielt, kam ihm der Ständerat entgegen, indem er zwar die Formulierung „vorteilhafteste“ übernahm, diese jedoch als das beste Preis-Leistungs-Verhältnis definiert haben wollte. In der dritten Runde blieb der Nationalrat standhaft, worauf auch der Ständerat einlenkte.

Ähnlich gestaltete sich die Situation beim Leistungsortsprinzip, welches der Bundesrat zu streichen beabsichtigte. Im Nationalrat wollte eine Mehrheit aber daran festhalten. Zwar beantragte auch die Mehrheit der Ständeratskommission ihrem Rat das Leistungsortsprinzip beizubehalten, sie unterlag jedoch der Minderheit Schmid relativ knapp. Der Nationalrat wiederum hielt an seinem Beschluss fest, nachdem die Mehrheit sich gegen die Minderheit Walti durchsetzen konnte. Schliesslich gewann der Nationalrat, als die Mehrheit des Ständerats für die Minderheit Français stimmte und so die Differenz bereinigte.

Umgekehrt war es beim Einsichtsrecht der Nationalrat, der sich gegen das Anliegen zur Streichung wehrte. Zunächst wollte er lediglich die Geheimhaltungspflicht und die Kompetenz des Bundesrates zur Bestimmung von Ausnahmefällen streichen. Der kurzfristig eingebrachte Einzelantrag Grunder, der die vollständige Streichung verlangte, wurde deutlich abgelehnt. Umgekehrt wollte die Mehrheit des Ständerates, entgegen der Minderheit Fetz, den gesamten Artikel streichen. Nachdem beide Räte noch einmal an ihrer Position festhielten, kam der Nationalrat dem Ständerat schliesslich entgegen, als die Mehrheit sich gegen die Minderheit Birrer-Heimo durchsetzen konnte.

Paradigmenwechsel ja, aber…

Die Diskussion in den Räten war insgesamt sehr stark vom Geiste eines Kulturwandels im Beschaffungswesen geprägt. Sinnbildlich für diesen Wandel standen die Worte des Bundespräsidenten Ueli Maurer anlässlich der Debatte im Ständerat, als dieser auf die Formulierung „vorteilhafteste“ einschwenkte: „Wir möchten damit den Paradigmenwechsel konkretisieren, den wir im ganzen Gesetz vorgenommen haben. Die Kurzfassung ist: Wir kommen von einem Preiswettbewerb zu einem Qualitätswettbewerb“.

Damit ist zwar die Arbeit auf Gesetzesstufe des Bundes getan, nun folgen aber noch die Verordnung auf Bundesebene sowie die Übernahme der Anpassungen durch die Kantone mittels der revidierten Interkantonalen Vereinbarung (IVöB). Die grösste Herausforderung steht aber noch bevor: Den Kulturwandel in die Amtsstuben der Vergabebehörden und in die Köpfe der Anbieter zu übertragen.

Weitere Informationen:

⇒ AföB
⇒ BöB auf parlament.ch
⇒ Tätigkeitsbericht der AföB