27.07.2023

IGS Newsletter 9/2023

In dieser Ausgabe

 

Vereinbarung Anstellungsbedingungen – Umfrage Entschädigung von Überstunden

Alljährlich findet im Herbst eine Aussprache zur gültigen Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen (Link) statt.

 

Im letzten Herbst wurde die Umsetzung von Art. 8 Abs. 8 und Art. 9 Abs. 5 diskutiert. Art. 8 Abs. 8 regelt die Entschädigung der Überstunden bei der Beendigung des Einzelarbeitsvertrages; Art. 9 Abs. 5 diejenige der überschüssigen Arbeitszeit am Ende des Jahres.

 

Die Vereinbarung sieht bei Überstunden bei Beendigung des Einzelarbeitsvertrages keinen Zuschlag vor.

Bei überschüssiger Arbeitszeit ist ein Zuschlag von 25% vorgesehen (sofern keine andere Einigung getroffen worden ist).

 

Zur Vorbereitung der nächsten Herbstaussprache möchte die IGS in Erfahrung bringen, wie die Zuschläge von Überstunden und überschüssiger Arbeitszeit gehandhabt werden.

 

Die Mitglieder sind eingeladen, die folgenden Fragen mit der Umfrage bis am 25. August 2023 (Link) zu beantworten:

 

  • Frage 1:
    Liegen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Überstunden vor, werden diese
    - ohne Zuschlag
    - mit Zuschlag
    bezahlt?
  • Frage 2:
    Liegt am Ende des Kalenderjahres überschüssige Arbeitszeit vor, wird diese
    - ohne Zuschlag
    - mit Zuschlag
    bezahlt?

 

Mitglieder in einem Kanton mit einer allgemeinverbindlichen Vereinbarung wie z.B. im Kanton Waadt brauchen die Umfrage nicht auszufüllen.

 

Hier geht es zur Umfrage.

 

Kommission für Qualitätssicherung – eidgenössischer Fachausweis Geomatiker/-in

Die Kommission für Qualitätssicherung (QSK, Link) ist verantwortlich für alle fachlichen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Erteilung des Fachausweises für Geomatiktechnikerinnen und Geomatiktechniker.

 

Romano Hoffmann und Silvain Pittet vertreten die Bildungsinteressen der IGS in der QSK.

 

Romano Hoffmann hat sich entschieden, nach 10 Jahren Engagement zurückzutreten. Seine Suche nach einer Nachfolgerin bzw. einem Nachfolger führte noch zu keinem positiven Ergebnis.

 

Sein persönliches Fazit zu seinem Engagement in der QSK:
  • Einsatz für eine attraktive Weiterbildung
  • gutes Netzwerk zu Fachleuten aus allen Regionen der Schweiz und aus diversen Organisationen sowie Fachgebieten
  • spannende, innovative Abschlussarbeiten der Kandidateninnen und Kandidaten
Das Wichtigste zur Arbeit in und mit der QSK:

Aufgaben QSK

  • Durchführung der Abschlussprüfung «Geomatiktechniker/-in», zwei Prüfungssessionen jährlich
  • Definition der Ausbildungsinhalte für die Weiterbildung «Geomatiktechniker/-in»
  • Aufsicht über die Schule(n), welche diese Ausbildung anbieten 

Organisation QSK

  • Die Abschlussprüfung wird vollständig über ein Web-Portal abgewickelt, welches eine sehr effiziente Bearbeitung erlaubt
  • Die QSK ist ein äusserst gut funktionierendes, lustiges Team; die Arbeit und Anlässe machen immer sehr Spass
  • Das Team ist paritätisch zusammengesetzt, was im «Alltag» jedoch nicht spürbar ist. Alle arbeiten für das Ziel einer attraktiven Weiterbildung konstruktiv zusammen.
Einsatz während des Jahres
  • Jedes QSK-Mitglied beaufsichtigt (je nach Anzahl Kandidierenden) 2 – 4 Projektarbeiten je Session:
    - Während der Arbeit gibt es nur wenig Aufwand (mehrere kleine Arbeiten von jeweils ca. 0.5 – 1h verteilt über 3 Monate)
    - Abschlussprüfung (1.5h / Arbeit) in Zürich (bei vielen Arbeiten verteilt auf 2 aufeinanderfolgende Tage)
    - Notenkonferenz und QSK-Sitzung (4h) direkt im Anschluss an die letzten Prüfungen
  • 2-tägige Klausurtagung zur Bearbeitung von Projekten (z.B. Revision Prüfungsordnung, Revision Ausbildungsinhalte, Optimierung Prozesse, etc.) und zur Teambildung
  • Freigabe Modulprüfungen (ca. 1h / Prüfung; ca. 2-4 Prüfungen aufs ganze Jahr verteilt)
  • Weitere eher kleinere Arbeiten gemäss Aufgabenteilung innerhalb der QSK
Aufwand und Entschädigung
  • Total ca. 60 – 70h Aufwand / Jahr; gut flexibel planbar
  • Der Aufwand wird gemäss den Ansätzen der IGS entschädigt

 

Sind Sie interessiert?

Auf eine Rückmeldung freuen sich Romano Hofmann (Mail) oder die Geschäftsstelle (Mail).

 

Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz

Das von der IGS initialisierte Projekt zur Verhinderung des Groundings von Drohnen ist gut in die Selbständigkeit gestartet:

  • Der Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz zählt aktuell 140 Mitglieder
  • 2 von 5 operationsspezifischen Ausbildungen haben stattgefunden. 50 Drohnenfliegerinnen und Drohnenflieger erfüllen damit die Voraussetzungen für das Platzieren ihrer Fluganzeigen.
  • Die Applikation «Fluganzeigen» (Unmanned Flight Monitoring System, UFMS) kann von den Absolventeninnen und Absolventen der operationsspezifischen Ausbildungen getestet werden. Es werden noch letzte Änderungen vorgenommen. Einem operativen Betrieb ab dem 1. September 2023 steht zurzeit nichts im Wege.

Weitere Informationen -> www.vdgs.ch

 

 

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