Möchten Sie gerne Mitglied werden?
Artikel 2.1 der Statuten hält fest, dass die Aufnahme als Mitglied von folgenden Bedingungen abhängig ist:
- Mitgliedschaft bei der GEOSUISSE
- Selbständige Büroinhaberinnen und Büroinhaber oder im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sofern sie hauptberuflich in der Firma tätig sind.
- Die Arbeitgeberfirma unterstellt sich den geltenden Kollektivvereinbarungen von Ingenieur-Geometer Schweiz.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Bei Interesse an einer IGS-Mitgliedschaft füllen Sie bitte das Anmeldformular aus und senden Sie dieses an die Geschäftsstelle.