Organisation der Nachführung auf kantonaler Ebene
Die amtliche Vermessung – ein nationales Produkt – liefert geometrische Daten zum Grundeigentum und ist die Grundlage für viele weitere geografische Informationen und Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben.
Hauptaufgabe der amtlichen Vermessung ist das Erheben der Grundstücksgrenzen und das Nachführen dieser Daten.
Patentierte Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer in Amtsstellen aber auch in privaten Vermessungsbüros leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums.
Modell freie Wahl des Geometers
Die AV-Daten werden beim Kanton verwaltet. Ein Auftraggeber beauftragt einen pat. Ingenieur-Geometer seiner Wahl für Arbeiten. Dieser führt die Mutation aus und aktualisiert die Daten beim Kanton.
Kantone FR, GE, SZ, VD
Modell Kreisgeometer
Der Kanton legt Nachführungskreise fest. Die Vergabe der Nachführungsmandate erfolgt nach einer Ausschreibung durch den Kanton an einen pat. Ingenieur-Geometer / Büro. Dieser verwaltet die Vermessungswerke aller Gemeinden des Kreises bei sich und führt sämtliche Nachführungsaufträge aus.
Kantone AG, AI, AR, GL, LU, NW, OW, SO, UR, ZG
Modell Gemeindegeometer
Jede Gemeinde wählt ihren Nachführungsgeometer. Die Vergabe der Nachführungsmandate erfolgt nach einer Ausschreibung durch die Gemeinde an einen pat. Ingenieur-Geometer / Büro. Dieser verwaltet die Vermessungswerke der Gemeinde bei sich und führt sämtliche Nachführungsaufträge aus.
Kantone BE, BL,GR, JU, SG, TI, TG, VS, ZH
Modell kantonales Nachführungsmandat
Die kantonale Verwaltung führt das Mandat selber aus.
Kantone BS, NE, SH